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   OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87   

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https://dejure.org/1988,2903
OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87 (https://dejure.org/1988,2903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.04.1988 - 26 U 126/87 (https://dejure.org/1988,2903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. April 1988 - 26 U 126/87 (https://dejure.org/1988,2903)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HOAI § 15 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Nr. 7

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1174
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    e) Dem Prozeßvergleich kann eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, daß der Gesellschafter, dessen Verbindlichkeit erlassen wird (M.), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB dem anderen Gesamtschuldner (Beklagter) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Einen etwaigen Regressanspruch des Klägers gemäß § 426 Abs. 1 BGB gegen die G... GmbH nach Inanspruchnahme durch die Widerklägerin mussten die Vergleichschließenden nämlich nicht berücksichtigen, weil dieser Regressanspruch angesichts der Insolvenz der G... GmbH ohnehin nicht oder allenfalls in einer Quote realisierbar war (ebenso OLG Hamm, Urteil vom 12. April 1988 - 26 U 126/87 -).
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2011 - 8 U 97/09

    Schadensersatz wegen Unverhältnismäßigkeit begrenzt?

    Die Beklagten haben daher ihre Pflichten aus dem Architektenvertrag verletzt (BGH NJW 2002, 3543, 3544; vgl. OLG Hamm NJW-RR 1988, 1174).
  • OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01

    Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des

    Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).
  • OLG Oldenburg, 02.06.1999 - 2 U 37/99

    Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über pauschalierten

    Der Partner eines solchen Vertrags wird dann völlig frei, der andere Gesamtschuldner hinsichtlich des Forderungsanteils, den der am Erlassvertrag oder Vergleich beteiligte Partner im Innenverhältnis zu tragen hat; ein Regress gegen den begünstigten Gesamtschuldner scheidet aus (vgl. OLG Köln, NJW-RR 1994, 1307 [OLG Köln 17.12.1993 - 19 U 135/93] ; OLG Hamm NJW-RR 1988, 1174 [OLG Hamm 12.04.1988 - 26 U 126/87] ; Palandt/Heinrichs, 58. Aufl., § 423 Rdnr. 4).
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